Rechtshinweise

Das deutsche Embryonenschutzgesetz gehört weltweit zu den klarsten und am weitestgehenden Gesetzen rund um die IVF-Behandlung. Es schützt Sie und Ihre Gesundheit. Im Embryonenschutzgesetz vom 1.1.1991 hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin sehr genau beschrieben. Wenn Sie der Text im Detail interessiert – fragen Sie uns danach!

Dieses Gesetz regelt den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichem Leben und verhindert Mißbrauch jeder Form. So ist beispielsweise festgelegt, daß in der In-vitro-Fertilisation nur dafür ausgebildete, das heißt – spezialisierte Ärzte arbeiten. Das gibt Ihnen die Sicherheit, vom Spezialisten betreut zu werden.

Verboten ist in Deutschland im Rahmen der IVF-Behandlung die Übertragung von mehr als drei Embryonen, die Eizellspende an Dritte, die Leihmutterschaft und die Selektion von Embryonen. Die Kryokonservierung von Vorkernstadien (Pronukleusstadien) ist erlaubt. Die Kryokonservierung von Embryonen ist besonderen Indikationen vorbehalten und erfordert die Meldung an die zuständige Ethikkommission der jeweiligen Landesärztekammer.

Wir sichern Ihnen daher zu, verantwortlich mit dem Persönlichsten, was Sie haben, umzugehen: mit Ihren Erbanlagen. So übertragen wir, nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen, von den befruchteten Eizellen maximal drei Embryonen.

Eins noch zum Thema Datenschutz: Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten streng vertraulich behandelt – sie unterliegen dem Datenschutzgesetz. Anonym erhobene Daten werden lediglich für eine statistische Auswertung verwendet – nur so lassen sich verläßliche Aussagen zum gegenwärtigen Stand der IVF-Behandlung in Deutschland machen.